Förderprogramme
Die einzigen deutschlandweiten Förderprogramme sind aktuell:
- Die auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantierte Einspeisevergütung für den überschüssigen eingespeisten Strom
- Die seit 01.01.2023 auf 0% reduzierte Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlangen bis 30 kWp
- Die seit 01.01.2023 geltende Befreiung von der Einkommensteuer für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp
Unterstützung bei lokalen Fördermöglichkeiten
Daneben bieten zahlreiche Kommunen eigene Förderprogramme an.
Da sich diese jedoch auch ändern können oder aber Fördertöpfe vorzeitig ausgeschöpft sind prüfen wir für Sie bei Beauftragung, ob und in welcher Höhe eine individuelle Förderung möglich ist und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Neben der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten inzwischen auch viele regionale Kreditinstitute und Bausparkassen spezielle Kreditprogramme zu Sonderkonditionen für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen an. Auch hier können wir Ihnen individuelle Tipps geben.
Die effektivste „Förderung“ ist jedoch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms.