Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (auch Solarpark genannt) ist eine PV-Anlage, die nicht auf einem Gebäude, sondern auf einer freien Fläche am Boden oder auf einem Gewässer (Floating-Photovoltaik) installiert wird.
Bis zum Jahr 2030 sollen bundesweit 215 Gigawatt Photovoltaikleistung installiert werden. Der Zubau soll jeweils zur Hälfte im Dachsegment und im Freiflächensegment erfolgen. Um die installierte Leistung der PV-Anlagen entsprechend zu erhöhen, ist in den kommenden Jahren ein verstärkter Ausbau insbesondere im Bereich der Freiflächen-PV erforderlich.
Günstige regionale Erzeugung und lokale Wertschöpfung
Freiflächen-PV können einen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele leisten und gleichzeitig Mehrwert in den Regionen schaffen:
- Aufgrund des technologischen Fortschrittes und geringer Investitionskosten produzieren insbesondere Freiflächen-anlagen sehr günstigen Strom.
- Kommunen können an den Erträgen der Anlagen wirtschaftlich partizipieren. Zudem entstehen regionale Wertschöpfungseffekte durch die Errichtung und den Betrieb der Anlagen.
- Die baubedingten Bodenbeeinträchtigungen der Fundamente sind sehr gering und durch Einzäunung der Anlagen können Rückzugsgebiete für Flora und Fauna entstehen.
- Wenn auf der Fläche keine intensive landwirtschaftliche Nutzung erfolgt, können sich Boden und Grundwasser während der Betriebsdauer der Anlagen erholen.
- Am Ende der Nutzungsdauer lassen sich PV-Freiflächenanlagen leicht und rückstandslos zurückbauen, sodass die entsprechenden Flächen im Anschluss wieder anderweitig genutzt werden können.
PV-Freiflächenanlagen bieten vielfältige Einsatz-möglichkeiten
In dichtbesiedelten Gebieten kann es zu Nutzungs-konkurrenzen von Flächen kommen. Durch ihre modulare Bauweise begegnet Freiflächen-PV dieser Konkurrenz mit idealen Eigenschaften: Ob durch die Möglichkeit der gleichzeitigen Nutzung von Ackerflächen zur Nahrungs- und Stromproduktion (Agri-Photovoltaik), der Nutzung von künstlichen Gewässern wie Kiesseen (Floating-Photovoltaik) oder von bereits versiegelten Parkplatzflächen (Solar-Carports). Es bestehen ausreichend Anwendungsmöglichkeiten, um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen und positive Effekte über die Erzeugung von grünem Strom hinaus zu erzielen.
Im Unterschied zu Dachanlagen sind PV-Freiflächenanlagen in der Regel genehmigungspflichtig. Freiflächenanlagen sind bauplanungsrechtlich im Außenbereich nur räumlich begrenzt privilegiert und bedürfen damit häufig eines Bebauungsplans. Entsprechend müssen in der Regel die unterschiedlichen Ebenen der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
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